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Beibehaltung von Satzung §8 (3):
"(3) Sie beschließt das Grundsatzprogramm und die Bundes-GOs mit Mehrheit von zumindest 60% der Stimmen, die Satzung mit zumindest 70% der Stimmen."
Den Status Quo zur Orientierung mit eingebracht um diesen ebenfalls mit Reihen zu können.