Initiative i413: Einführung einer generellen 2/3-Mehrheit für Programm-, GO- und Satzungsbeschlüssen
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 27.08.2012 um 17:50 Uhr · Quelltext

Die Bundesgeneralversammlung möge die Änderung folgender Paragraphen unserer Bundessatzung beschließen:

§8 Bundesgeneralversammlung

Änderung von:
"(3) Sie beschließt das Grundsatzprogramm und die Bundes-GOs mit Mehrheit von zumindest 60% der Stimmen, die Satzung mit zumindest 70% der Stimmen."
in neu:
"(3) Sie beschließt das Grundsatzprogramm, andere Programme, die Satzung und die Bundesgeschäftsordnungen mit Mehrheit von zumindest 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen."

§20 Das Parteiprogramm

Änderung von:
"(3) Es wird von der BGV oder einem adäquaten Mittel der liquid democracy beschlossen oder geändert."
in neu:
"(3) Es wird von der BGV oder einem adäquaten Mittel der liquid democracy mit einer Mehrheit von zumindest 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert."
 

Begründung

Unsere Regelwerke und auch das Parteiprogramm sollen durch einen möglichst großen Konsens der Basis und nicht durch ein knappes Überstimmen einer kleinen Mehrheit entstehen und geändert werden. Eine Vereinheitlichung auf 66,66% + eine Stimme soll eine Vereinfachung und in späterer Folge auch eine bessere Nachvollziehbarkeit und Transparenz bewirken. Insbesondere verschiedene benötigte Mehrheiten für verschiedene Programmarten sollen so der Vergangenheit angehören.