Initiative i633: Fußfesseln nur für Ersttäter bzw. leichtrn Strafentaten
 Ja: 30 (91%) · Enthaltung: 9 · Nein: 3 (9%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 05.09.2012 um 18:05 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

metamorphosys: Generell würd' ich dahin tendieren bei _ vorsätzlichen_ u./od. _wiederholten_ "Verbrechen gg. Leib & Leben" (wie das so schön heißt) keine solchen Vergünstigungen zu gewähren.
Bei nicht gemeingefährlichen (u./od) Ersttätern bzw. bei Strafen unter einem gewissen Level machen Fussfesseln schon Sinn (vor allem dann wenn der Täter zur Ausübung seiner Taten mobil sein müßte - also z.B. Einbrecher, Autodiebe, etc.)