Initiative i593: Kennzeichnungspflicht für quecksilberhältige Energiesparlampen
 Ja: 51 (81%) · Enthaltung: 20 · Nein: 12 (19%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
32(26+6)38(33+5)
 
 
Verbot von quecksilberhältigen Energiesparlampen
Diese Initiative
 
 
45(41+4)21(16+5)
 
 
Keinen Programmpunkt zu dieser Frage übernehmen
Letzter Entwurf vom 01.10.2012 um 00:52 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (7)

Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Umwelt, Energie

Kennzeichnungspflicht für quecksilberhaltige Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht von quecksilberhaltigen Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren ein. Jeweils auf der Vorder- und Rückseite der Verpackungen soll deutlich sichtbar auf den Quecksilbergehalt in mg hingewiesen werden.

Begründung

Viele Verbraucher würden keine Energiesparlampen kaufen, welche Quecksilber enthalten.
Falls sie diese dennoch kaufen, so würde sie der Hinweis warnen damit unachtsam umzugehen,
dies würde sie weiters ermutigen ihre Lampen nach Gebrauch nicht im Hausmüll zu entsorgen.

Dieser Antrag verfolgt das Ziel mündiger Bürger, anstatt durch Verbote Bürger für dumm und unmündig zu erklären.

Eine Spezifikation der Kennzeichnung kann/bzw soll in einem Folgeantrag festgelegt werden.

Quellen
https://de.wikipedia.org/wiki/Kompaktleuchtstofflampe#Quecksilber-Emissionen

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2010/pd10-058_quecksilber_aus_zerbrochenen_energiesparlampen.html