Initiative i498: Änderung BGO §2 - Streichen von Sympathisant-Status
 Ja: 54 (87%) · Enthaltung: 4 · Nein: 8 (13%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 29.08.2012 um 16:04 Uhr · Quelltext

Aus der Bundesgeschäftsordnung soll in §2 der Absatz (10) gestrichen werden.

Alter Text

(10) Jede natürliche Person kann beim BV den Status „Sympathisant“ beantragen. Sympathisanten erhalten Lese- und Schreibzugriff auf die internen Parteiforen, haben jedoch keinerlei Stimmrecht bei Abstimmungen oder auf Mitgliederversammlungen. Sie zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

Begründung

Der Status "Sympathisant" ist hinfällig.