Aus der Bundesgeschäftsordnung soll in §2 der Absatz (10) gestrichen werden.
==== Alter Text ====
(10) Jede natürliche Person kann beim BV den Status „Sympathisant“ beantragen. Sympathisanten erhalten Lese- und Schreibzugriff auf die internen Parteiforen, haben jedoch keinerlei Stimmrecht bei Abstimmungen oder auf Mitgliederversammlungen. Sie zahlen keinen Mitgliedsbeitrag. 
==== Begründung ====
Der Status "Sympathisant" ist hinfällig.