

Ich beantrage die Satzung in §4 (8) wie folgt zu ändern:
Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.
Ausschlussgründe sind:
Es gibt bereits mehrere Fälle bei denen den Mitgliedern private Kontodaten oder Kontodaten anderer Organisationen zwecks Zahlung der Mitgliedsbeiträge oder von Spenden mitgeteilt wurden. Dies ist intolerabel. Spendenaufrufe z.B. für NGOs hingegen sind völlig in Ordnung. Daher eben genau diese Formulierung als Ausschlussgrund.
deshalb steht da "zum überwiegenden Zweck"
bei der PPT ist eine Zusammenarbeit in der Satzung beschlossen - daher ist eine Förderung der PPT in unserem eigenen Interesse.
Die Kooperation im Wahlbündnis wurde von der BGV beschlossen - daher ist eine Förderung der Bündnispartner ebenfalls in unserem eigenen Interesse.
Eine Landesorganisation hingegen kann keinen gemeinsamen Wahlantritt beschließen...