

Ich beantrage die Satzung in §4 (8) wie folgt zu ändern:
Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.
Ausschlussgründe sind:
Es gibt bereits mehrere Fälle bei denen den Mitgliedern private Kontodaten oder Kontodaten anderer Organisationen zwecks Zahlung der Mitgliedsbeiträge oder von Spenden mitgeteilt wurden. Dies ist intolerabel. Spendenaufrufe z.B. für NGOs hingegen sind völlig in Ordnung. Daher eben genau diese Formulierung als Ausschlussgrund.