am 25.02.2014 um 18:24:32 Uhr
Betrug = parteischädigendes Verhalten
Wenn die Begründung den Tatsachen entspricht, gehören die handelnden Personen wegen Betrugs (o.ä.) vor Gericht und können dann sowieso wegen parteischädigendem Verhalten ausgeschlossen werden. Oder?
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