Betrug = parteischädigendes Verhalten
am 25.02.2014 um 18:24:32 Uhr

Wenn die Begründung den Tatsachen entspricht, gehören die handelnden Personen wegen Betrugs (o.ä.) vor Gericht und können dann sowieso wegen parteischädigendem Verhalten ausgeschlossen werden. Oder?


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