Diese Initiative | 17 | (8+9) | 22 | (11+11) | Familienbeihilfe wieder bis 26 (bzw Selbsterhaltungsfähigkeit) | |||
Diese Initiative | 8 | (6+2) | 9 | (5+4) | Familienbeihilfe angepasst an die Inflation | |||
Diese Initiative | 10 | (7+3) | 8 | (4+4) | Familienbeihilfe unabhängig von den Eltern. |
Das hier ist ein Zusatzantrag zu i4056. Aus den angenommen Initiativen soll ein Programmantrag entstehen.
Meinungsbild
Lange Studiengänge (zB Medizin) verlängern die Dauer der Familienbeihilfe um ein Jahr, absolvierung der Wehrpflicht (beim Heer oder im Zivildienst) ebenso. Die Kombination langer Studiengang und absolvierte Wehrpflicht allerdings verlängert die Familienbeihilfe nicht um je ein Jahr (also zusammen um 2 Jahre) sondern nur auf ein Jahr länger.
Die einfache Lösung wäre eine Formulierung im Gesetzestext, die
- bei langer Studiendauer die Familienbeihilfe um ein Jahr verlängert
- bei Wehrdienst und Zivildienst die Familienbeihilfe um die dort verbrachte Zeit und natürlich die Lücke bis zur frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung (derzeit bereits so) verlängert.
(Anm: §2e Familienlastenausgleichsgesetz: "... die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird,")
Begründung
Besonders durch die Verkürzung enstand diese Ungerechtigkeit, da die Maximaldauer der Familienbeihilfe jetzt auch von Studierenden in Regelzeit überschritten wird, wenn diese vorher Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben.