Initiative i4181: Familienbeihilfe bei Studium und Präsenz/Zivildienst gerecht verlängern
 Ja: 32 (74%) · Enthaltung: 9 · Nein: 11 (26%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Diese Initiative
 
 
17(8+9)22(11+11)
 
 
Familienbeihilfe wieder bis 26 (bzw Selbsterhaltungsfähigkeit)
Diese Initiative
 
 
8(6+2)9(5+4)
 
 
Familienbeihilfe angepasst an die Inflation
Diese Initiative
 
 
10(7+3)8(4+4)
 
 
Familienbeihilfe unabhängig von den Eltern.
Letzter Entwurf vom 24.11.2013 um 18:24 Uhr · Quelltext

Das hier ist ein Zusatzantrag zu i4056. Aus den angenommen Initiativen soll ein Programmantrag entstehen.

Meinungsbild

Lange Studiengänge (zB Medizin) verlängern die Dauer der Familienbeihilfe um ein Jahr, absolvierung der Wehrpflicht (beim Heer oder im Zivildienst) ebenso. Die Kombination langer Studiengang und absolvierte Wehrpflicht allerdings verlängert die Familienbeihilfe nicht um je ein Jahr (also zusammen um 2 Jahre) sondern nur auf ein Jahr länger.

Die einfache Lösung wäre eine Formulierung im Gesetzestext, die

  • bei langer Studiendauer die Familienbeihilfe um ein Jahr verlängert
  • bei Wehrdienst und Zivildienst die Familienbeihilfe um die dort verbrachte Zeit und natürlich die Lücke bis zur frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung (derzeit bereits so) verlängert.

(Anm: §2e Familienlastenausgleichsgesetz: "... die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird,")

Begründung

Besonders durch die Verkürzung enstand diese Ungerechtigkeit, da die Maximaldauer der Familienbeihilfe jetzt auch von Studierenden in Regelzeit überschritten wird, wenn diese vorher Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben.