Das hier ist ein Zusatzantrag zu [https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4056.html i4056]. Aus den angenommen Initiativen soll ein Programmantrag entstehen.
 
=Meinungsbild=
 
Lange Studiengänge (zB Medizin) verlängern die Dauer der  Familienbeihilfe um ein Jahr, absolvierung der Wehrpflicht (beim Heer  oder im Zivildienst) ebenso. Die Kombination langer Studiengang '''und''' absolvierte Wehrpflicht allerdings verlängert die Familienbeihilfe nicht '''um''' je ein Jahr (also zusammen um 2 Jahre) sondern nur '''auf''' ein Jahr länger.
 
Die einfache Lösung wäre eine Formulierung im Gesetzestext, die
* bei langer Studiendauer die Familienbeihilfe '''um''' ein Jahr verlängert
* bei Wehrdienst und Zivildienst die Familienbeihilfe '''um''' die dort verbrachte Zeit und natürlich  die Lücke bis zur frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung (derzeit bereits so) verlängert.
 
(Anm: [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008220 §2e Familienlastenausgleichsgesetz]: "... die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder  Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung,  wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende  des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird,")
 
=Begründung=
 
Besonders durch die Verkürzung enstand diese Ungerechtigkeit, da die Maximaldauer der Familienbeihilfe jetzt '''auch von Studierenden in Regelzeit''' überschritten wird, wenn diese vorher Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben.