Initiative i4162: Festhalten der aktuellen Arbeitsweise der AG Liquid in § 10
 Ja: 46 (90%) · Enthaltung: 1 · Nein: 5 (10%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 25.11.2013 um 13:31 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (14)

Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO....

In § 10 der Liquid-Democracy-Ordnung soll hinzugefügt werden:

Text

(3) Die AG Liquid darf Änderungen, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung am laufenden System einspielen. Sonstige Änderungen darf die AG Liquid auch ohne expliziten Beschluss vornehmen.

Begründung

Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert.

  • Liquid Software
    • Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht.
    • Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen.
  • Liquid Instanz
    • Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer.
  • Piratenpartei
    • Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht
    • Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt.
    • Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht
  • AG Liquid
    • Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts
    • Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um
    • Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz
    • Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen
    • Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss
    • Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten

Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss.

Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen.

Diskussion

Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte...

Anregungen

  • Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?
    • Seit dem 11.05.2013 21:50:42 Uhr. Da wurde mittels Satzungsänderung beschlossen künftig nicht mehr die Software LiquidFeedback zu verwenden sondern die Software Liquid. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2610.html
    • Bereits vorher haben wir eine modifizierte Version von LiquidFeedback verwendet beispielsweise um die automatische Abgleichung der Nutzerdatenbank mit Admidio zu ermöglichen. Das war bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses der LDO so.
    • Erst mit Mai 2013 war die PSG (Public Software Group e.V.) der Ansicht dass sich das Werk LiquidFeedback welches wir einsetzen von ihrem Werk wesentlich unterscheidet und um eine Namensänderung bei dem von uns genutzten Werk gewünscht. Dementsprechend war es aber nötig auch die Nutzung dieses nun unter anderem Namen veröffentlichten Werkes zu legitimieren und zwar über diesen Beschluss und die damit verbundenen Änderungen der LDO.
  • Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß
    • Der Titel der Initiative ist Festhalten der aktuellen Arbeitsweise und nicht Änderung der Arbeitsweise
  • Wesentliche Erweiterungen wie "Argumente" sind ohne Beschluß möglich?`
    • Ja.