Diese Initiative | 3 | (2+1) | 36 | (6+30) | Strukturreform Konsensantrag | |||
Diese Initiative | 14 | (3+11) | 25 | (5+20) | Zusatzantrag zu 4021: Gleiche Bedingungen für Ortsparteien und Landesparteien | |||
Diese Initiative | 23 | (4+19) | 15 | (3+12) | Zusatzantrag zu 4021: Auflösung der Landespartei durch BGV und EBV möglich | |||
Diese Initiative | 22 | (3+19) | 15 | (3+12) | Zusatzantrag zu 4021: Mindestgröße von Vorstand/Geschäftsführung | |||
Diese Initiative | 25 | (6+19) | 15 | (5+10) | Bürgernahe Piratenparteien mit eigener Rechtspersönlichkeit |
Initiative i4025: Zusatzantrag zu 4021: Mindestmitgliederanzahl
Ja: 32 (71%) · Enthaltung: 6 · Nein: 13 (29%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Die Satzung möge wie folgt geändert bzw. erweitert werden
in §13 (5)
Alter Text
Eine Landesorganisation kann eine Landespartei gründen.
Neuer Text
Eine Landesorganisation mit mindestens zehn Mitgliedern kann eine Landespartei gründen.
in §22
(8) Untergliederungen der Landespartei dürfen nur gegründet werden, wenn sie zumindest zehn Mitglieder haben.
Begründung
Parteien erst ab Mindestmitgliederanzahl hatte 74% Zustimmung.
Eine Zersplitterung bereitet zusätzlichen Aufwand da wir ja als Bundespartei den Rechenschaftsbericht ablegen müssen. Daher muss man hier einen guten Kompromiss zwischen zusätzlichem Verwaltungsaufwand und regionaler Handlungsfähigkeit finden. Bis 10 Personen arbeitet man als Crew oder AG recht effizient. Daher die Mindestanzahl von 10 Mitgliedern.