Initiative i400: Nicht-Einstufung von Wasserwerfern als Waffen
Letzter Entwurf vom 27.08.2012 um 12:08 Uhr · Quelltext
Wasserwerfer sollen nicht als Waffen im Sinne des Waffenexportgesetzes und des Kriegsmaterialiengesetzes eingestuft werden.
Begründung:
Wasserwerfer können zur Brandbekämpfung eingesetzt werden.