

Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die Umsetzung des folgenden Modells der direkten Demokratie aus:
Dem derzeitigen parlamentarischen Gesetzgebungsprozess sollen folgende direkt demokratischen Gesetzgebungsprozesse hinzugefügt werden: die Vetoinitiative, die Gesetzesinitiative und die Verfassungsinitiative. Diese drei Prozessarten gliedern sich wiederum jeweils in drei Stufen: Volkspetition, Volksinitiative und Volksabstimmung.
Für Gesetzes- und Verfassungsinitiativen gilt:
Für Vetoinitiativen gilt:
Bezüglich der jeweils benötigten Unterstützerzahlen für Petition und Initiative sowie für die Regelungen bezüglich benötigtem Quorum und benötigter Mehrheit bei Volksabstimmungen spricht sich die Piratenpartei Österreichs für folgende Werte aus:
Die Sammlung von Unterschriften soll deutlich vereinfacht, niedrigschwelliger und auch per Internet möglich sein (wobei bei einer derartigen Vereinfachung volle Transparenz erforderlich ist, um die Wahlcomputer-Problematik zu vermeiden). Eine Beschränkung auf Unterschrift beim Magistrat bzw. Gemeindeamt oder notarielle Beglaubigung ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß.
Die Behandlung von eingebrachten Petitionen und Initiativen im Parlament muss binnen drei Monaten ab Einreichung beginnen und binnen weiterer drei Monate abgeschlossen werden.
Die Gesetzestexte, die in Initiativen vorgeschlagen werden, sind von einer geeigneten Stelle auf ihre Zulässigkeit zu prüfen (also darauf, ob es sich um eine Gesetzes- oder Verfassungsinitiative handelt und ob die Initiative auf der richtigen Verwaltungsebene eingereicht wurde); zur Unterstützung von Volksinitiativen sollen die Beamten und Experten, die derzeit den Ministerien für die Gesetzeserstellung zur Verfügung stehen, auch Bürgerinitiativen inhaltlich und operativ bei der Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen unterstützen.
Für die Ausgestaltung des Volksabstimmungsprozederes spricht sich die Piratenpartei Österreichs dafür aus, sich am Modell der Schweiz zu orientieren, insbesondere hinsichtlich folgender Punkte:
Um eine Gängelung durch das Parlament und von oben verordnete Volksabstimmungen zu verhindern, fordert die Piratenpartei Österreichs weiters, dass vom Parlament selbst durch bloßen Parlamentsbeschluss keine Volksabstimmungen angesetzt werden können. Das vorgestellte Modell für direkte Demokratie soll die derzeitigen unzureichenden Elemente der direkten Demokratie im politischen Prozess vollständig ersetzen, Volksbegehren und Volksbefragung sind daher ebenfalls abzuschaffen.
Die Piratenpartei Österreichs fordert weiters eine Einführung vergleichbarer direkt demokratischer Prozesse auf Gemeinde-, Landes- und EU-Ebene.
Antrag der TF VwR
Dies ist ein konkret ausgearbeitetes Modell für direkte Demokratie auf Basis des Entwurfs vom Verein Mehr Demokratie.
Für Verfassungsinitiativen wird hier noch keine höhere Schranke vorausgesetzt, da dafür zunächst laut Meinung der TF VwR eine grundlegende Reform der Verfassung notwendig ist; siehe hierzu auch den Antrag „Verfassungsgebende Versammlung“.
Antwort auf Anregung „Link zur Diskussion …“: Ja, ist erledigt, ich hab halt noch auf die Einrichtung eigener Subbereiche für die Themenbereiche hier in LQFB gewartet; derweil ist es jetzt mal im LQFB-Subforum.
Antwort auf Anregung „Sammlung von Unterschriften …“: Ist eingebaut.