Initiative i3350: Whistleblowerschutz
 Ja: 11 (29%) · Enthaltung: 36 · Nein: 27 (71%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Letzter Entwurf vom 17.08.2013 um 09:56 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (4)

Die Piratenpartei Österreichs möge untenstehenden Programmpunkt an geeigneter Stelle in ihr Programm aufnehmen:

Präambel

Die Gesellschaft muss aufgeklärt werden, dass Whistleblowing eine Form der Zivilcourage ist, die unbedingt unterstützt und geschützt werden muss. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Österreich bereits gut geschützt.

Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung. Ein "Whistleblower" ist für uns jemand der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.
 

Schutz von Whistleblowern

Ein rechtlicher Whistleblowerschutz sollte darauf ausgerichtet sein, eine Alternative zum Verschweigen von Missständen zu ermöglichen und deren Offenlegung fördern

Die Piratenpartei Österreichs wendet sich gegen die Einteilung in gute und schlechte Whistleblower. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.

Die Piraten beabsichtigen einen eigene Plattform - "Pirate Leaks" - einzurichten, damit Whistleblower und Whistleblowerinnen vertraulich oder anonym ihre Anliegen im allgemeinen Interesse weiterleiten können. "Pirate Leaks" sollte so ähnlich arbeiten wie cert.at - Fristen zur Behebung von Missständen setzen und erst nach dessen Verstreichen Leaks publizieren.

Einen rechtlichen Schutz für Whistleblower gibt es in Österreich bisher nur in rudimentärer Form und dies auch nur für öffentlich Bedienstete, die auf Wirtschaftdelikte (Korruption, Veruntreuung, Amtsmissbrauch) hinweisen. Hinweise auf andere Rechtsverstöße wie Kindesmissbrauch oder Verletzung oder Patientenmisshandlungen werden von von der Schutzbestimmung nicht erfasst.

Unhaltbar ist, dass Arbeitern und Angestellten nach wie vor jeglicher Schutz gegen Entlassung, Kündigung, Versetzung und anderen Nachteilen versagt bleibt, wenn sie auf Korruption, Kartellverstöße und andere Wirtschaftsdelikte in ihren eigenen Betrieben hinweisen.

Wir Piraten fordern auch, dass jene Personen,wie zum Beispiel Leiharbeiter und Praktikanten bei Meldungen von Missständen vor Repressalien geschützt werden.

Die Piraten fordern , dass ein Straftatbestand für Repressalien gegen Whistleblower geschaffen wird.

Schliesslich fordern die Piraten das Einberufen der von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates verlangten „Europäischen Konferenz zum Schutz von Whistleblowern“.