Initiative i2920: Recht auf Rettungsverweigerung für Nichtversicherte mit geringem Einkommen
Letzter Entwurf vom 10.05.2013 um 17:06 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (5)

Ein abgelehnter, von einem Dritten (z.B. telefonisch) angeforderter, durchgeführter "Rettungs"-Einsatz kann für den Betroffenen, wenn er erstens nicht gesundheitsversichert ist, und zweitens nur ein geringes Einkommen hat, zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden. Scheinbar handeln Rettungsteams erstens aufgrund der Annahme, dass Jeder gesundheitsversichert ist (tatsächlich ist der Anteil der Nichtversicherten in Österreich unter 3 Prozent), und zweitens aufgrund der Annahme "Lieber einmal zuviel zu fahren, als einmal zuwenig, alleine schon wegen der Klagsmöglichkeiten im Falle des Nichthandelns (unterlassene Hilfeleistung)" Allerdings können auch ebenso teure wie unnötige Rettungseinsätze zu einer Gesundheitsgefahr werden, beispielsweise, wenn man sich als Folge der Rettungskosten nur mehr gesundheitsgefährendere Lebensmittel oder eine gesundheitsgefährdendere Wohnung leisten kann.

Daher ist das Recht auf Rettungsverweigerung, insbesondere für Nichtversicherte mit geringem Einkommen stärker zu verankern. Ebenso ist Bewußtsein für diese Problematik zu schaffen.

Zu Anregungen

Zu "Kannst du bitte genauer beschreiben warum das unterschreiben eines Revers ( https://de.wikipedia.org/wiki/Revers_%28Medizin%29 ), was jetzt schon möglich ist, noch nicht genügt.": Es handelt sich aus sich des Rettungsteams ja angeblich um einen absoluten Notfall. Für das Anfragen, Untersuchen, Durchdiskutieren, Unterschreiben eines Revers besteht aus Sicht des Rettungsteams keine Zeit. Außerdem ist aus Sicht des Rettungsteam, wie gesagt, ein Revers sowieso unnötig, weil aus Sicht des Rettungsteam ohnehin jeder versichert sei, und daher für ihn keine Kosten entstehen.

Zu "Wie teuer ist ein Rettungseinsatz für Nichtversicherte momentan?": inklusive Erstuntersuchung wird man wohl mit mindestens 1000 Euro rechnen müssen.

Zu "Unsere Rettungskräfte versuchen jedem zu helfen. Es kommt aber hinzu, dass sie im Gegensatz zur Polizei keinerlei Autorität haben zwingende Gewalt anzuwenden. d.h. Sanitäter können niemanden zwingen sich helfen zu lassen. Ist sie aber unansprechbar / geistig abwesend / voll zu / bewusstlos werden sie versuchen ihr zu helfen. Es gibt also 3 Ausgänge....": Um einem ungewollten Rettungseinsatz zu entkommen, muss man sich massiv wehren, die Rettungskräfte abschütteln und davonlaufen. Aber viele, wegen derer ein Rettungseinsatz gerufen wird, sind dazu körperlich nicht in der Lage (z.B. leichte Kreislaufschwäche). Sie sagen dann z.B. "Ich will nicht, ich kann mir das nicht leisten", tun aber sonst körperlich nichts, diese Worte werden von den Rettungskräften ignoriert. Ausserdem fallen die Kosten für den Rettungseinsatz schon an, wenn die Rettung nach Telefonat eines Dritten ausrückt, lange bevor der wider Willen "Gerettete" "Nein" sagen kann. Es stimmt, "unsere Rettungskräfte versuchen jedem zu helfen", auch dem, der sie gar nicht wirklich braucht und sie sich gar nicht leisten kann !!!!!

Zu "´Zu Alternativinitiativen´ bitte als Anregungen bei der jeweiligen Initiative": ein Pro-Argument für die eine Ini ist ein Kontra-Argument gegen die andere Ini; so gesehen kann man es mit guten Gründen auf beide Arten und Weisen machen. Also wieso die Vorschrift ?

Zu Alternativinitiativen

Zu "Es soll jeder krankenversichert sein, egal ob nicht arbeitssuchend und nicht Versicherungsbeiträge zahlend, dann gibt es dieses Problem nicht."

Das mag schon sein, dass dieses eine Problem nicht besteht, dafür entstehen viele andere Probleme:

1.) Mehrkosten: durch die kostenintensive Behandlung von Nichtzahlern entstehen Zusatzkosten, die entweder durch Steuererhöhungen, Beitragserhöhungen oder durch Leistungssenkungen kompensiert werden müssen.

2.) Wenigereinnahmen Selbstversicherte: die, die jetzt selbstversichert sind, werden ihre Selbstversicherungsverträge entweder kündigen oder auslaufen lassen, wenn sie als Nichtversicherte eh gratis behandelt werden. Der dadurch entstehende Ausnahmenentfall muss wieder durch Steuererhöhungen, Beitragserhöhungen oder durch Leistungssenkungen kompensiert werden.

3.) Umgehungskonstruktionen: Es würden sich sicher Umgehungskonstruktionen entwickeln, um die jetzt bestehende Versicherungspflicht zu umgehen. Daraus entstehen wiederum Mehrkosten und Wenigereinnahmen für die Krankenkassen, die durch Steuererhöhungen, Beitragserhöhungen oder durch Leistungssenkungen kompensiert werden müssen.

4.) Abgrenzungsproblematik: Was heisst "Jeder" in der Alternativinitiative ? Soll das heissen "Jeder österreichische Staatsbürger" oder "Jeder auf dem österreichischen Staatsgebiet sich Befindliche" ? Im Zusammenhang mit der Freiheit des Personenverkehrs in der EU ist das eine wichtige Frage!

4b) Behandlungsmigration und Behandlungstourismus: je nach Modell ist vorstellbar, das andere Staaten und Regionen, insbesondere benachbarte, ihre Gesundheitssysteme reduzieren oder abschaffen, wenn "eh die Österreicher alle gratis behandeln". Dies wiederum würde möglicherweise antieuropäischen Parteien Auftrieb geben.