Rettungskräfte haben keine zwingende Autorität, nur die Polizei hat diese.
am 06.05.2013 um 01:19 Uhr

Unsere Rettungskräfte versuchen jedem zu helfen. Es kommt aber hinzu, dass sie im Gegensatz zur Polizei keinerlei Autorität haben zwingende Gewalt anzuwenden. d.h. Sanitäter können niemanden zwingen sich helfen zu lassen. Ist sie aber unansprechbar / geistig abwesend / voll zu / bewusstlos werden sie versuchen ihr zu helfen. Es gibt also 3 Ausgänge:

1. Sie ist in der Lage sich zu weigern, sie können nichts tun. 2. Sie lässt sie sich helfen, hat damit die Entscheidung getroffen 3. Sie ist zu beiden Entscheidungen nicht in der Lage - es muss angenommen werden, dass sie Hilfe benötigt, es wird geholfen. (Allgemeine Hilfeleistungspflicht)

Keine der 3 Situationen sollte geändert werden.

Kurzes Google'n hat mich aber auf ganz andere Umstände aufmerksam gemacht, die trotz Krankenversicherung zu entstehen scheinen: http://www.diemucha.at/index.php?option=com_kunena&func=view&catid=7&id=4140&Itemid=15 Es ist weniger die Tatsache der Hilfeleistung, die ja verweigert werden kann, aber die Verweigerung der Hilfe selbst, die entgegen der Erwartung Kosten verursacht. Und das auch bei Versicherten, was ja wohl schwer verständlich ist. Vielleicht war ja das gemeint?


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