Initiative i2755: Änderung von §5(8) der Landesgeschäftsordnung (Entscheidungsgewalt)
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Letzter Entwurf vom 26.03.2013 um 20:15 Uhr · Quelltext

In der Landesgeschäftsordnung soll §5(8) wie folgt geändert werden:

Alter Text

(8) Die Reihung der Entscheidungsbefugnis innerhalb der Landesorganisation ist bei höchster Entscheidungsgewalt zuerst gereiht, wie folgt:

i) Basis
ii) ELV
iii) LV
iv) Taskforce/Arbeitsgruppe.

Neuer Text

(8) Die Reihung der Entscheidungsbefugnis innerhalb der Landesorganisation ist bei höchster Entscheidungsgewalt zuerst gereiht, wie folgt:

i) Basis
ii) LV
iii) Taskforce/Arbeitsgruppe.

Begründung

Laut Schiedsgericht hat der erweiterte Landesvorstand derzeit keinerlei Kompetenzen und seit der Einführung des erweiterten Landesvorstandes war keinerlei Aktivität zu beobachten. Daher ist dieser Absatz entsprechend anzupassen.