In der Landesgeschäftsordnung soll §5(8) wie folgt geändert werden:

=Alter Text=

(8) Die Reihung der Entscheidungsbefugnis innerhalb der Landesorganisation ist bei höchster Entscheidungsgewalt zuerst gereiht, wie folgt:

    i) Basis<br>
    ii) ELV<br>
    iii) LV<br>
    iv) Taskforce/Arbeitsgruppe. <br>

=Neuer Text=

(8) Die Reihung der Entscheidungsbefugnis innerhalb der Landesorganisation ist bei höchster Entscheidungsgewalt zuerst gereiht, wie folgt:

    i) Basis<br>
    ii)  LV<br>
    iii) Taskforce/Arbeitsgruppe. <br>

=Begründung=

Laut Schiedsgericht hat der erweiterte Landesvorstand derzeit keinerlei Kompetenzen und seit der Einführung des erweiterten Landesvorstandes war keinerlei Aktivität zu beobachten. Daher ist dieser Absatz entsprechend anzupassen.