In der Landesgeschäftsordnung soll §5(8) wie folgt geändert werden: =Alter Text= (8) Die Reihung der Entscheidungsbefugnis innerhalb der Landesorganisation ist bei höchster Entscheidungsgewalt zuerst gereiht, wie folgt: i) Basis<br> ii) ELV<br> iii) LV<br> iv) Taskforce/Arbeitsgruppe. <br> =Neuer Text= (8) Die Reihung der Entscheidungsbefugnis innerhalb der Landesorganisation ist bei höchster Entscheidungsgewalt zuerst gereiht, wie folgt: i) Basis<br> ii) LV<br> iii) Taskforce/Arbeitsgruppe. <br> =Begründung= Laut Schiedsgericht hat der erweiterte Landesvorstand derzeit keinerlei Kompetenzen und seit der Einführung des erweiterten Landesvorstandes war keinerlei Aktivität zu beobachten. Daher ist dieser Absatz entsprechend anzupassen.