Initiative i2753: Änderung von §4 der Landesgeschäftsordnung (Wahlen)
 Ja: 5 (83%) · Enthaltung: 0 · Nein: 1 (17%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 26.03.2013 um 20:06 Uhr · Quelltext

In der Landesgeschäftsordnung soll §4 geändert werden:

Alter Text

§4 Wahlen

(1) Bei Wahlen gilt die zum Zeitpunkt der Wahlen gültige Wahlordnung der LO. :

Neuer Text

§4 Wahlen

(1) Bei Wahlen gilt die zum Zeitpunkt der Wahlen gültige Wahlordnung der Piratenpartei Österreichs. :

Begründung

Die Wahlordnung der Bundesorganisation ist ausreichend und es ist keine eigene Wahlordnung notwendig.