In der Landesgeschäftsordnung soll §4 geändert werden:

=Alter Text=

 §4 Wahlen

(1) Bei Wahlen gilt die zum Zeitpunkt der Wahlen gültige Wahlordnung der LO. :

=Neuer Text=

 §4 Wahlen

(1) Bei Wahlen gilt die zum Zeitpunkt der Wahlen gültige Wahlordnung der Piratenpartei Österreichs. :

=Begründung=

Die Wahlordnung der Bundesorganisation ist ausreichend und es ist keine eigene Wahlordnung notwendig.