Initiative i2597: Grundsatzprogramm in Satzung und LDO - Längere Fristen: 28-28-28-28 - 90% Mehrheit
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 10.03.2013 um 00:00 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Antrag Teil 1

Der Satzung möge in § 20 folgende Absätze hinzugefügt werden:

Text

(4) Das Grundsatzprogramm definiert die politischen Grundsätze und langfristigen Ziele der Partei und kommuniziert diese nach außen.

(5) Es wird von der BGV oder gemäß der LDO mit einer Mehrheit von zumindest 90% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert.
 

Und § 8 "das Grundsatzprogramm und die Satzung mit Mehrheit von zumindest 70%" durch "die Satzung mit Mehrheit von zumindest 70% und das Grundsatzprogramm mit einer Mehrheit von zumindest 90%"

Antrag Teil 2

Der LDO möge in § 3 (4) der folgende Text hinzugefügt werden:

Text

  • Grundsatzprogrammantrag direkt
    • Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
      • Neu: ≤ 28 Tage
      • Diskussion: 28 Tage
      • Eingefroren: 28 Tage
      • Abstimmung: 28 Tage
      • Mehrheit: > 9/10
      • „Quorum Thema“: ≥ 1/10
      • „Quorum Initiative“: ≥ 1/10

Antrag Teil 3

Der LDO möge in § 4 (3) unter dem Punkt "In allen sachpolitischen Themenbereichen ..." hinzugefügt werden:

Text

  • Grundsatzprogrammantrag direkt

Begründung

Alternative mit noch höherem Akzeptanzquorum UND längeren Fristen. Ich habe mir einige Abstimmungen angesehen, und viele die "Grundsätze" der Partei betreffenden Themen haben 90% erreicht und können somit als "mehr oder weniger unumstritten" gelten. Die 10% sind auch genau die Grenze für das "Minderheitenprogramm", das wir einmal hatten, deshalb halte ich sie für passend.