Initiative i2304: Angleichung LDO an LQFB-Regeländerung aus I2156
Diese Initiative wurde am/um 07.02.2013 21:49:50 Uhr zurückgezogen

Die Initiatoren empfehlen folgende Initiative zu unterstützen: Thema #1034: Misstrauensantrag 15 Tage Abstimmung, dafür nur bis zu 7 Tage Neu
Letzter Entwurf vom 07.02.2013 um 21:30 Uhr · Quelltext

Antrag

Anpassung Liquid-Democracy-Ordnung §3 (4)

von aktuell

Misstrauensantrag direkt

Antrag auf Absetzung eines gewählten Organs zwischen Mitgliederversammlungen. Der Antrag gilt mit Erreichen der Phase „Diskussion“ als ordnungsgemäß eingebracht. Unabhängig vom Beteiligungsquorum für andere direkte Beschlüsse ist der Antrag nur bindend, wenn mindestens x^0.6 Stimmen für die Absetzung abgegeben wurden. (x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der laut §5 und §6 stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung.) Die Abstimmung ist offline und geheim durchzuführen und gilt zu diesem Zweck automatisch als unverbindlich und an die nächstfolgende Mitgliederversammlung verwiesen, wenn ein Antrag auf geheime Abstimmung die Abstimmungsphase erreicht.
 

zu neu

Misstrauensantrag direkt

Antrag auf Absetzung eines gewählten Organs zwischen Mitgliederversammlungen. Der Antrag gilt mit Erreichen der Phase „Abstimmung“ als ordnungsgemäß eingebracht. Unabhängig vom Beteiligungsquorum für andere direkte Beschlüsse ist der Antrag nur bindend, wenn mindestens x^0.6 Stimmen für die Absetzung abgegeben wurden. (x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der laut §5 und §6 stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung.) Die Abstimmung ist offline und geheim durchzuführen und gilt zu diesem Zweck automatisch als unverbindlich und an die nächstfolgende Mitgliederversammlung verwiesen, wenn ein Antrag auf geheime Abstimmung die Abstimmungsphase erreicht.
 

Begründung

Übernahme der Änderung von Initiative 2156 in die LDO in der Hoffnung, dass die LQFB-Regeländerung durchgeht. Sollte die Ini 2156 abgelehnt werden, werde ich diesen Antrag hier zurückziehen. Ziel ist eine entsprechende Angleichung zwischen LDO und Regelwerken.