Aufbauend auf der Einführung des BGE ist das Pensionssystem zu reformieren wie folgt:
Das heutige Pensionssystem ist de facto ein Konkursfall.
Die Schere zwischen tatsächlichen Beiträgen und zugesagten Verpflichtungen geht immer weiter auseinander.
Dies beruht auf einem Konstruktionsfehler von Anfang an.
Das sog. "Umlagensystem" erlaubt nämlich nur eine Verteilung der jährlich eingehogenen Beiträge, also einer relativen Menge, nicht aber die Zusage absoluter Beträge.
Das mag vor 50 Jahren aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich gewesen sein.
Mit dem heutigen Stand der Technik kann fast taggenau der relative Anteil des einzelnen Anspruchsberechtigten festgestellt werden.
Schritte zur Umstellung:
- Rechtsstaatlich kann das bestehende Pensionssystem nur über eine Konkurserklärung geändert werden.
- Zusammenlegung aller Versicherungssysteme / Verwaltungsvereinfachung
Das dadurch freiwerdende Vermögen kann zur Schaffung eines Fonds für Härtefälle verwendet werden. - Berechung des relativen Anteils jedes Anspruchsberechtigten
* auf der Basis des "Pensionskontos" / Bemessungsgrundlage = die gesamten Einzahlungen an Pensionsbeiträgen lebenslang
* Vorschlag: Berechnungszeitraum 1 Jahr (um den Anspruchsberechtigten eine gewisse Stabilität der zu erwartenden persönlichen Pension zu gewährleisten)
* Abschaffung aller Privilegien - Beginn der Anspruchsberechtigung: Beendigung des 65. resp 67. Lebensjahres (alle früher in Pension Gehenden erhalten nur BGE - damit ein Ende der Übung, Altersarbeitslosigkeit als Frühpension zu kaschieren)
Eine Änderung der Pensionsabgaben ist nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich:
- Volksabstimmung max alle 2 Jahre
- Änderungssatz max 2 %-Punkte pro Abstimmung
- kein Stimmrecht der Anspruchsberechtigten selbst
Allgemein:
Dies könnte ein elementares Thema des NR-Wahlkampfes werden.
"Piraten sichern die Pensionen durch Über-Bord-Werfen einer Fehlkonstruktion."
(Von Verteilungsgerechtigkeit ganz zu schweigen)