Initiative i209: BGO - Streichung §13 (1)
 Ja: 35 (73%) · Enthaltung: 5 · Nein: 13 (27%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 14.08.2012 um 18:45 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Aus der Bundesgeschäftsordnung soll in §13 Absatz (1) gestrichen werden:

Alter Text

(1) Sollte per Liquid Democracy ein Programmpunkt beschlossen werden, der einem bei einer BGV beschlossenen widerspricht, so gilt jedenfalls die Entscheidung der BGV.

Begründung

Eine solche Regelung sollte in der Liquid-Democracy-Ordnung festgelegt werden.