Aus der Bundesgeschäftsordnung soll in §13 Absatz (1) gestrichen werden: = Alter Text = (1) Sollte per Liquid Democracy ein Programmpunkt beschlossen werden, der einem bei einer BGV beschlossenen widerspricht, so gilt jedenfalls die Entscheidung der BGV. = Begründung = Eine solche Regelung sollte in der Liquid-Democracy-Ordnung festgelegt werden.