Initiative i1905: Mandatar bis zur nächsten LGV weiterhin Landesvorstand & Überarbeitung §6 Abs.1
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Mandatar bis zur nächsten LGV weiterhin Landesvorstand
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Mandatar nicht gleichzeitig Landesvorstand
Letzter Entwurf vom 10.01.2013 um 11:41 Uhr · Quelltext

Unser Mandatar für den GMR soll seine Organfunktion als LV bis zur nächsten LGV (Landesgeneralversammlung 09.03.2013) weiterhin ausüben.

Begründung:
Einsetzung eines neuen LV's für 2 Monate; während der Organisation einer LGV, Vorbereitungen für den Nationalratswahlkampf und Beginn der Funktionsperiode als GMR ist kontraproduktiv.

LGO §6 Abs1. sollte überarbeitet werden:

die kategorische Trennung von Mandat und parteipolitischer Funktion erschwert eine schlüssige politische Außenvertretung.

z.B.: GMR eines Ortes könnte nicht gleichzeitig Ortsvorstand sein obwohl Aufgaben nicht wirklich trennbar sind.

Ohne Ausnahme ist die finanzielle Vergütung! dieser Punkt sollte unbedingt so belassen werden!!!