Diese Initiative | 5 | (3+2) | 5 | (1+4) | Mandatar bis zur nächsten LGV weiterhin Landesvorstand | |||
Diese Initiative | 8 | (5+3) | 0 | (0+0) | Mandatar nicht gleichzeitig Landesvorstand |
Initiative i1905: Mandatar bis zur nächsten LGV weiterhin Landesvorstand & Überarbeitung §6 Abs.1
Ja: 8 (100%) · Enthaltung: 5 · Nein: 0 · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 10.01.2013 um 11:41 Uhr · Quelltext
Unser Mandatar für den GMR soll seine Organfunktion als LV bis zur nächsten LGV (Landesgeneralversammlung 09.03.2013) weiterhin ausüben.
Begründung:
Einsetzung eines neuen LV's für 2 Monate; während der Organisation einer LGV, Vorbereitungen für den Nationalratswahlkampf und Beginn der Funktionsperiode als GMR ist kontraproduktiv.
LGO §6 Abs1. sollte überarbeitet werden:
die kategorische Trennung von Mandat und parteipolitischer Funktion erschwert eine schlüssige politische Außenvertretung.
z.B.: GMR eines Ortes könnte nicht gleichzeitig Ortsvorstand sein obwohl Aufgaben nicht wirklich trennbar sind.
Ohne Ausnahme ist die finanzielle Vergütung! dieser Punkt sollte unbedingt so belassen werden!!!