Unser Mandatar für den GMR soll seine Organfunktion als LV bis zur nächsten LGV (Landesgeneralversammlung 09.03.2013) weiterhin ausüben. Begründung: Einsetzung eines neuen LV's für 2 Monate; während der Organisation einer LGV, Vorbereitungen für den Nationalratswahlkampf und Beginn der Funktionsperiode als GMR ist kontraproduktiv. LGO §6 Abs1. sollte überarbeitet werden: die kategorische Trennung von Mandat und parteipolitischer Funktion erschwert eine schlüssige politische Außenvertretung. z.B.: GMR eines Ortes könnte nicht gleichzeitig Ortsvorstand sein obwohl Aufgaben nicht wirklich trennbar sind. Ohne Ausnahme ist die finanzielle Vergütung! dieser Punkt sollte unbedingt so belassen werden!!!