Initiative i1337: Gesundheitsgefährdung durch Leuchtmittel
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Letzter Entwurf vom 08.11.2012 um 09:34 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (4)

Der folgende Text möge an passender Stelle ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Gesundheit

Gesundheitsgefährdung durch Leuchtmittel

Subthema

Die Piratenpartei fordert die Ausweisung der Analyse des Frequenzspektrums eines Leuchtmittels im Vergleich mit Tageslicht, etwa durch ein das Frequenzspektrum darstellendes Diagramm.
An diese Forderung anschließend ist die Eignung der Leuchtmittel für unterschiedliche Verwendungsbereiche auf der Verpackung auszuweisen, um eine Gefährdung der Gesundheit zu verringern.

Begründung

Die Leuchtmittel wie "Sparlampe" oder "LED_ Lampe" senden gegenüber Glühlampen und Tageslicht gerade im Blaulichtbereich in einem engen Spektralbereich Spitzen aus.
Durch die Brechung des Lichtes am Auge kann dies zu "unscharf" sehen führen. Dadurch erfolgt eine vorzeitige Ermüdung, Kopfschmerzen bis hin zu bleibenden Sehfehlern führen.
http:www.gluehbirne.ist.org/augen.php
http:
www.evolver.at/editorial/Energiesparlampen/
http:www.e-wenzl.at/lichtliteratur/vollspektrum_001.html
http:
helmut.hirner.at/archives/24450
Daher sollte die Analyse des Frequenzspektrums ausgewiesen werden. Daran gekoppelt sollte die Verwendung von Leuchtmitteln nach Einsatzbereichen ausgewiesen werden.
Als Kriterium dafür sollten gelten:

  • Dauer der ständigen Benutzbarkeit ohne Probleme
  • Eignung für Präzisionsarbeiten
  • Eignung für Lesen und schreiben.
  • Eignung zur Beleuchtung von Gehwegen und Raumbeleuchtung
  • Eignung für Verkehrswege
  • Eignung zur Farberkennung

Derzeit wird auch eine gezielte Farbänderung eingesetzt. Auffällig ist eine falsche Farberkennung beim Verkauf von Lebensmitteln. Der Kunde ist nicht in der Lage die Qualität der Wahre eindeutig nach dem Aussehen zu beurteilen, da gewisse Farben des Lichtes fehlen oder vermehrt auftreten. Gegenüber den bisherigen Erfahrungen des Kunden zur Farb- und Qualitätserkennung bei Tageslicht wird dies durch die gezielte Auswahl von Leuchtmitteln eingesetzt, wobei dem Kunden gezielt eine fälschliche Qualität vorgetäuscht wird. Durch die Ausweisung der Verwendung wäre dies nicht möglich oder zum größten Teil eingedämmt (- Eignung zur Farberkennung).