Initiative i1276: Änderung Satzung §7 (1) - LGOs nur durch Landesorganisation änderbar
 Ja: 50 (85%) · Enthaltung: 3 · Nein: 9 (15%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 16.11.2012 um 11:45 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Die Satzung möge in § 7 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(1) Geschäftsordnungen auf Bundesebene werden von der BGV mit Mehrheit von mindestens 60% beschlossen oder geändert.

Neuer Text

(1) Geschäftsordnungen auf allen Ebenen werden mit Mehrheit von mindestens 60% beschlossen oder geändert. Bei der zugehörigen Abstimmung müssen alle Mitglieder stimmberechtigt sein, die auch bei einer Mitgliederversammlung der entsprechenden Ebene stimmberechtigt wären, andernfalls ist die Geschäftsordnungsänderung unzulässig.

Begründung

1. Klarstellung der Regelungen für Landesorganisationen und darunter liegende Gliederungen
2. Klarstellung das Generalversammlungen höherer Ebene nicht die Geschäftsordnungen einer tieferen Ebene ändern können.
3. Festlegung der minimalen Mehrheit für Landesorganisationen und darunter liegende Gliederungen