Initiative i1180: Aufnahme weiterhin durch BV
 Ja: 10 (20%) · Enthaltung: 25 · Nein: 40 (80%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Diese Initiative
 
 
6(6+0)66(36+30)
 
 
Aufnahme durch die BGF / Vetorecht für BV
Diese Initiative
 
 
18(9+9)40(20+20)
 
 
Aufnahme der Mitglieder durch die BGF
Letzter Entwurf vom 30.10.2012 um 08:56 Uhr · Quelltext

Antrag

§4 Absatz 3 der Satzung soll nicht geändert werden.
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt weiterhin durch den BV.

Begründung

Die politische Verantwortung liegt beim BV, somit muss dieser auch etwa für die Überprüfung von §4 Absatz 4 (Ausschlussgründe vom Beitritt) verantwortlich sein.
Die Aufnahme neuer Mitglieder ist damit eine politische und keine organisatorische Entscheidung.