Wasserwerfer sollen nicht als Waffen im Sinne des Waffenexportgesetzes und des Kriegsmaterialiengesetzes eingestuft werden. Begründung: Wasserwerfer können zur Brandbekämpfung eingesetzt werden.
Wasserwerfer sollen nicht als Waffen im Sinne des Waffenexportgesetzes und des Kriegsmaterialiengesetzes eingestuft werden. Begründung: Wasserwerfer können zur Brandbekämpfung eingesetzt werden.