Wasserwerfer sollen nicht als Waffen im Sinne des Waffenexportgesetzes und des Kriegsmaterialiengesetzes eingestuft werden.
Begründung:
Wasserwerfer können zur Brandbekämpfung eingesetzt werden.
Wasserwerfer sollen nicht als Waffen im Sinne des Waffenexportgesetzes und des Kriegsmaterialiengesetzes eingestuft werden.
Begründung:
Wasserwerfer können zur Brandbekämpfung eingesetzt werden.