Wasserwerfer sollen als Waffen im Sinne des Kriegsmaterialiengesetzes und des Waffenexportgesetzes eingestuft werden. Begründung: Wasserwerfer können gegen Demonstranten eingesetzt werden.
Wasserwerfer sollen als Waffen im Sinne des Kriegsmaterialiengesetzes und des Waffenexportgesetzes eingestuft werden. Begründung: Wasserwerfer können gegen Demonstranten eingesetzt werden.