Wasserwerfer sollen als Waffen im Sinne des Kriegsmaterialiengesetzes und des Waffenexportgesetzes eingestuft werden.
Begründung:
Wasserwerfer können gegen Demonstranten eingesetzt werden.
Wasserwerfer sollen als Waffen im Sinne des Kriegsmaterialiengesetzes und des Waffenexportgesetzes eingestuft werden.
Begründung:
Wasserwerfer können gegen Demonstranten eingesetzt werden.