Die Satzung möge in §4 (8) wie folgt ergänzt werden (fettgedruckter Teil ist neu):
Text
Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei.
Begründung
(Parteiintern) Gewalt zur Durchsetzung von Interessen zu verwenden widerspricht der Präambel unserer Satzung, unseren Grundwerten und unserem Parteiprogramm. Wer andere bedroht, kann nicht in einer Partei mitwirken, die Selbstbestimmung für alle Menschen fordert.
Anregungen
"gegenüber anderen parteimitgliedern" streichen: Hab mal umformuliert. Wird aber schwer sein unserem SG aufzutragen zu überprüfen, welchen Dritten wann wo Gewalt angedroht wurde, oder? Späterer Edit: Hab jetzt "in der bzw. im Umfeld der Partei" angehängt, was immer noch Interessenten usw. mit einschließt, nicht aber das Privatleben der Mitglieder, da ich nicht finde, dass sich das Schiedsgericht mit Sachen beschäftigen soll, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Partei stehen. Wer das ausweiten möchte, bitte anderswo separat diskutieren.
"Präzisierung von 'Gewaltanwendung'": Hab jetzt auf "Initiierung von Gewalt" geändert, besser?
"Erklären warum es nicht unter parteischädigendes Verhalten fällt.": "Parteischädigendes Verhalten" ist ein totaler Gummiparagraph, der alles oder nichts beinhalten kann (da gehört m.E. zumindest ein "grob" davor). Es ist wahrscheinlich, dass diese Ergänzung in der Interpretation einer Person bereits darunter fällt, in der einer anderen nicht. Da es sich m.E. um eine besonders antidemokratische und antipiratische Verfehlung handelt, die in der Vergangenheit leider bereits mehrmals begangen wurde, finde ich diese Klarifikation sinnvoll.
Argument "das ist ohnehin gesetzlich geregelt.": Nein, es ist nicht gesetzlich geregelt ob die Piratenpartei Mitglieder tolerieren soll, die zur Durchsetzung ihrer Interessen anderen Gewalt antun oder androhen. Diese Initiative ist völlig unabhängig von Gesetzen oder Anzeigen.