das ist ohnehin gesetzlich geregelt.
am 15.05.2013 um 20:09:15 Uhr

es gibt genaue gesetzliche regelungen, wann eine drohung strafrechtlich verfolgt wird. diese sind diffizil, und über jahrhunderte gewachsen. hier jetzt selber eine verschärfte regelung zu erfinden, ist schwachsinn. wer soll denn das beurteilen? wenn eine drohung zum ausschluß führt, muß sie dann automatisch zu einer anzeige führen?

das ist völlig absurd, und der antragsteller sollte sofort von allen ämtern zurücktreten wegen dieser schnapsidee. er versucht nur eine neue form der zensur zu etablieren.


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