Erklären warum es nicht unter parteischädigendes Verhalten fällt.
am 16.05.2013 um 16:43 Uhr

Man könnte meinen das gewalttätiges Verhalten oder dessen Androhung schon unter parteischädigendes Verhalten" fällt.

Kannst du in diesem Antrag erklären warum das vielleicht nicht der Fall ist und deshalb diese Regelung notwendig ist.


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