am 16.05.2013 um 16:43 Uhr
Erklären warum es nicht unter parteischädigendes Verhalten fällt.
Man könnte meinen das gewalttätiges Verhalten oder dessen Androhung schon unter parteischädigendes Verhalten" fällt.
Kannst du in diesem Antrag erklären warum das vielleicht nicht der Fall ist und deshalb diese Regelung notwendig ist.
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