In der Landesgeschäftsordnung soll §5(8) wie folgt geändert werden:
Alter Text
(8) Die Reihung der Entscheidungsbefugnis innerhalb der Landesorganisation ist bei höchster Entscheidungsgewalt zuerst gereiht, wie folgt:
i) Basis
ii) ELV
iii) LV
iv) Taskforce/Arbeitsgruppe.
Neuer Text
(8) Die Reihung der Entscheidungsbefugnis innerhalb der Landesorganisation ist bei höchster Entscheidungsgewalt zuerst gereiht, wie folgt:
i) Basis
ii) LV
iii) Taskforce/Arbeitsgruppe.
Begründung
Laut Schiedsgericht hat der erweiterte Landesvorstand derzeit keinerlei Kompetenzen und seit der Einführung des erweiterten Landesvorstandes war keinerlei Aktivität zu beobachten. Daher ist dieser Absatz entsprechend anzupassen.