Aus der Bundesgeschäftsordnung soll in §13 Absatz (1) gestrichen werden:

Alter Text

(1) Sollte per Liquid Democracy ein Programmpunkt beschlossen werden, der einem bei einer BGV beschlossenen widerspricht, so gilt jedenfalls die Entscheidung der BGV.

Begründung

Eine solche Regelung sollte in der Liquid-Democracy-Ordnung festgelegt werden.