Die im Piratenwiki veröffentlichte Satzung ist die gültige!
Gemäß §1 (4) des Parteiengesetzes ist die Hinterlegung der Satzung notwendig, um eine Rechtspersönlichkeit zu begründen - es ist aber nirgends davon die Rede, dass die hinterlegte Fassung stets neu hinterlegt werden muss, damit von der Basis beschlossene Satzungsänderungen Gültigkeit erhalten:
"Die politischen Parteien haben Satzungen zu beschließen, die sie beim Bundesministerium für Inneres zu hinterlegen haben. Dieses hat dazu ein öffentlich einsehbares Verzeichnis zu führen, das den Namen der politischen Partei und das Datum der Hinterlegung der Satzung zu enthalten hat. Mit der Hinterlegung der Satzung erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit. Die Satzungen sind von den politischen Parteien in geeigneter Weise im Internet zu veröffentlichen....".
Es ist mir nicht verständlich, warum hier Probleme geschaffen werden, wo keine sind und Dinge verkompliziert werden sollen, wo Rahmenbedingungen klar erkennbar sind.
Obendrein hätte ich gerne eine nachvollziehbare Erklärung, woraus der Verfasser der Initiative ableitet, dass die von der Basis beschlossene und im Piratenwiki hinterlegte und öffentlich einsehbare Satzung nicht gültig sein sollte.
Insbesondere möge er die gesetzliche Grundlage benennen, auf der seine These fußt.
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