"Gemeinnütziger" Verein ist nicht Teil des Vorschlages - Gegenargument daher sinnlos
am 29.04.2016 um 12:24 Uhr

Im Ursprungsantrag ist nicht von einem "gemeinnützigen Verein" die Rede. Dennoch richtet sich der Gegenantrag insbesondere gegen die (aus der Luft gegriffene und gar nicht intendierte !) Gemeinnützigkeit. Das Gegenargument ist daher auf den Vorschlag nicht anwendbar. Niemand meint dies sei gemeinnützig. Es gibt auch nicht gemeinnützige Vereine!

Im Übrigen ist es nichts unmoralisches Leistungen entgeltlich anzubieten oder auch nur zu vermitteln. Auch der Vorwurf der "Dumping"-Entlohnung geht total fehl: Den Preis regelt der Markt und ein kleiner Verein ist nicht in der Lage den Marktpreis zu dumpen.

Schade, dass einer guten Idee mit solch platten und unzutreffenden Vorbehalten begegnet wird. Finde die Idee hervorragend.


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