am 17.02.2014 um 15:47 Uhr
Begründung als Analogie zur Satzungsänderung und Verweis dazu
Ich würde vorschlagen, die notwendige Zustimmung von 70% damit zu begründen, da dies mit einer Satzungsänderung gleichzusetzen ist.
(2) Wahlkooperationen, Wahlbündnisse und Zusammenarbeit mit anderen politischen Gruppierungen im Zusammenhang mit Wahlen sind nur zulässig, wenn zuvor auf der Bundesgeneralversammlung oder gemäß der LDO ein bundesweiter diesbezüglicher Beschluss mit der gleichen Mehrheit, welche für eine Satzungsänderung notwendig ist, gefasst wurde. Derartige Kooperationen haben transparent vorbereitet und durchgeführt zu werden.
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