Textverbesserung
am 06.01.2014 um 12:32 Uhr

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Streichung des steuerbegünstigten Jahressechstels für Beträge über der Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage. Einige Bezüge (Einkommen) werden in Österreich steuerlich begünstigt behandelt. Besonders im Zusammenhang mit dem 13. und 14. Monatsgehalt dient das sogenannte „Jahressechstel“ als Berechnungsgrundlage bzw. Grenze für die Besteuerung; aber auch Sonderzahlungen wie Jubiläumsgeld, Dienstnehmerprämien, Belohnungen oder Bilanzgeld werden steuerlich als „Sonstige Bezüge“ bezeichnet und mit dem begünstigten Lohnsteuersatz von 6% versteuert. Da insbesondere Besserverdienende vom Jahressechstel besonders begünstigt sind und die soziale Ausgewogenheit damit in schwere Schieflage gerät, fordert die Piratenpartei Österreichs die Abschaffung dieser Steuerbegünstigung für sämtliche Beträge über der jeweilig gültigen Sozialversicherungshöchstbemessungsgrundlage.


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