Initiative i4393: Streichung des steuerbegünstigten Jahressechstels für Beträge über der Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage
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Streichung des steuerbegünstigten Jahressechstels
Letzter Entwurf vom 07.01.2014 um 10:36 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Wirtschaft und Soziales

Streichung des steuerbegünstigten Jahressechstels für Beträge über der Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Streichung des steuerbegünstigten Jahressechstels für Beträge über der Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage. Einige Bezüge (Einkommen) werden in Österreich steuerlich begünstigt behandelt. Besonders im Zusammenhang mit dem 13. und 14. Monatsgehalt dient das sogenannte „Jahressechstel“ als Berechnungsgrundlage bzw. Grenze für die Besteuerung; aber auch Sonderzahlungen wie Jubiläumsgeld, Dienstnehmerprämien, Belohnungen oder Bilanzgeld werden steuerlich als „Sonstige Bezüge“ bezeichnet und mit dem begünstigten Lohnsteuersatz von 6% versteuert. Da insbesondere Besserverdienende vom Jahressechstel besonders begünstigt sind und die soziale Ausgewogenheit damit in schwere Schieflage gerät, fordert die Piratenpartei Österreichs die Abschaffung dieser Steuerbegünstigung für sämtliche Beträge über der jeweilig gültigen Sozialversicherungshöchstbemessungsgrundlage.

Begründung

Durch die Steuerbegünstigung des Jahressechstels kommt es zur grotesken Situation, dass bei Verdiensten über der Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage die relative Abgabenhöhe des Steuerpflichtigen sinkt.

Wir wollen nun den für den Grossteil der Bevölkerung wichtigen Steuervorteil des 13./14. Gehalts (vulgo Urlaubs- und Weihnachtsgeld) in keiner Weise schmälern, sondern gewährleisten, dass diese für den allergrössten Teil der Steuerpflichtigen auch weiterhin bestehen bleiben kann.

Im Zuge des Sparpakets 2012 wurde (vorerst befristet auf die Jahre 2013 bis 2016) ein höherer Steuersatz für Besserverdiener ("Solidarabgabe" oder "Solidarbeitrag" genannt) eingeführt. Bis zu einem Jahreseinkommen von 186.000 Euro brutto wird weiterhin mit 6% versteuert, über 186.000 Euro brutto dann mit 27 Prozent. Ab 361.000 Euro kommt dann ein Steuersatz von 35,75 Prozent zur Anwendung, ab einem Jahresbruttoeinkommen von 594.000 Euro sind 50 Prozent Steuer zu bezahlen.

Insbesondere, wenn der Staatshaushalt in Schieflage geraten ist (zuletzt demnach häufiger), kommt die begünstigte Besteuerung des Jahressechstels immer wieder ins Gerede. Auf Dauer wird sich diese Begünstigung für alle Steuerzahler wohl nicht halten lassen - die "Solidarabgabe" von 2013 bis 2016 ist hier wohl nur ein Vorgeschmack auf eine allgemein höhere Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes.

Um dem entgegenzuwirken, fordern wir schon jetzt eine volle Besteuerung von Einkommen über der Sozialversicherungshöchstbeitragsgrenze.

http://www.tipps-vom-steuerberater-zu-steuern-und-sozialversicherung.at/content/sozialversicherung/sozialversicherungs_beitragswerte/

Diese liegt aktuell bei € 63.420,-.

Lt. Statistik Austria gab es im Jahr 2010 insgesamt ca. 4 Mio Steuerpflichtige. Davon verdienten ca. 180.000 über € 60.000,- im Jahr (immer ausgehend von der Steuerbemessungsgrundlage), dh 5 % der Steuerzahler wären von einer derartigen Streichung dieses Steuervorteils betroffen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass eine derartige Massnahme etwa € 1,5 Mia zusätzliche Steuereinnahme bringt. Dieser Betrag wäre in etwa die Hälfte des Steuerentfalls bei der Senkung des Eingangssteuersatze von 36,5 auf 25 %.

eine anpassung der grundsteuer ergäbe etwa einen mehreratrag von 1 mia - in zusammenhang mit den anträgen auf einführung einer erbschafts- und schenkungssteuer - ertrag etwa 0,5 Mia - und dem antrag betreffend wegfalls des steuerbegünstigten jahressechstels (zusätzliche steuereinnahmen 1,5 mia) ergäbe das die notwendige summe um die senkung des einkommenssteuersatzes von 36,5 % auf 25 % zu finanzieren.