Fristen sollen sich an der Bundesgeneralversammlung orientieren
am 31.05.2013 um 15:42 Uhr

In der Vergangenheit wurde immer wieder kritisiert, dass in der Landesgeschäftsordnung zu viel definiert sei. Daher sollte auch die Regelung der Fristen entfernt werden, da jene der Bundesgeneralversammlung ausreichend sind. Abgesehen davon, dass die Fristen in der letzten Zeit nie eingehalten worden sind. Es ist also egal, welche Fristen nicht eingehalten werden.


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