am 17.08.2012 um 09:44 Uhr
Dieser Name muss dann in unserer Satzung und folglich dem BMI vorliegen
Ist die Namensgebung auch in der Satzung vorhanden, bzw. ist ein Bezug dem BMI vorliegend? Wenn nicht, so kann die Bezeichnung am Wahlzettel erst nach Änderung unserer Satzung bzw. eigenen Namensgebung erfolgen. Das muss "korrekt" und "eindeutig" sein, lediglich zu sagen "PIRAT, ah, wenn anderen kann man doch gar nicht meinen..." ist nicht legitim.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
---|---|---|---|---|---|---|
[nur für Registrierte] |