am 03.12.2012 um 16:10 Uhr
Eingefroren ist nicht wie Gegenantragsfrist auf der BGV
Zum Argument "Eingefroren ist exakt wie die Gegenantragsfrist bei der BGV". Auf der BGV ist eine Gegenrede möglich. Die Initator_Innen der Ursprungsinitiative, müssen den Text nicht so stehen lassen wie er auf der BGV vorgelesen wird, da sie sich auf die Rednerliste setzen könne lassen und dann dazu sprechen dürfen.
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