Initiative i98: Beibehaltung bzw. Verbesserung der Möglichkeit des Proporzsystems.
 Ja: 11 (24%) · Enthaltung: 31 · Nein: 35 (76%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Diese Initiative
 
 
11(9+2)59(46+13)
 
 
Abschaffung des Proporzsystems
Diese Initiative
 
 
10(8+2)33(24+9)
 
 
Abschaffung von Pseudoproporzsystemen mit nicht-regierenden Regierungsmitgliedern.
Letzter Entwurf vom 20.08.2012 um 16:46 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (4)

Demokratie, politisches System

Landesregierungen

Antrag

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die Beibehaltung der Möglichkeit der Proporzregierung bzw. Allparteienregierung auf Landesebene bei verbesserter Proportionalität und besseren Beteiligungsmöglichkeiten für Kleinparteien aus. Zur Verbesserung der Proportionalität spricht sich die Piratenpartei Österreichs für die Ersetzung des D´Hondt-Verfahrens durch das Sainte-Laguë-Verfahren sowie durch die direkte Berechnung der Landesregierungssitzanzahl aus der Stimmenzahl (statt aus der Mandatszahl wie jetzt) aus.

Begründung

Das System der Allparteienregierung hat so manche positive Aspekte:

1.) Wahlen erzeugen oft unsichere, knappe Ergebnisse:
a) wenn Links und Rechts annähernd gleich viele Stimmen haben, oder wenn
b) eine Partei ganz knapp an der absoluten Mehrheit ist.
Dazu kommen oft schwer zuordenbare Stimmen, bei denen die Wahlkommissionen keinen Konsens finden können, wie sie zu werten sind.
In Mehrheitssystemen führt das dann oft zu jahrelangen juristischen Neuauszählungs- und Anfechtungsprozessen.

2.) Das System der Allparteienregierung erzeugt laut Politologen und Staatstheoretikern vielfach sachorientiertere Wahlkämpfe, während seine Abschaffung eine höhere Wahrscheinlichkeit beinhält, populistische und stark vereinfachende Wahlkämpfe hervorzubringen. Bei verfassungsmäßiger Verankerung kann man das Proporzsystem als Zwang zur Zusammenarbeit sehen.

Diese Verbesserung der Proportionalität soll insbesondere Kleinparteien erleichtern, in die Landesregierung zu kommen.
Eine Unterschiedlichkeit der Systeme in den verschiedenen Bundesländern entspricht auch dem Föderalismus und dem Verfassungsprinzip der Bundesstaatlichkeit.