Initiative i966: Exekutionen von Konkursanträgen reduzieren (Selbstständige)
 Ja: 40 (87%) · Enthaltung: 9 · Nein: 6 (13%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 01.10.2012 um 19:45 Uhr · Quelltext

Der folgende Text möge ins Programm aufgenommen werden:

Text

Arbeit und Soziales

Selbstständige

Die Exekutionen (derzeit 10% der SVA-Versicherten) und Konkursanträge vonseiten der SVA sollen drastisch reduziert werden. Außerdem soll ein gesetzlicher Ermessensspielraum für die SVA eingeräumt werden. Es darf keine Pfändung unter das Existenzminimum erfolgen; Verzugszinsen (derzeit 8,84%) müssen stark reduziert werden.

Begründung

Forderung von Amici delle SVA Im Gegensatz zur SVA geht z. B. die Finanzverwaltung sehr wohl vernünftige Zahlungsvereinbarungen ein und verlangt lediglich rund 4% Verzugszinsen. Sie stimmt oft auch bei außergerichtlichem Ausgleich zu und hilft so Unternehmen zu erhalten, anstatt sie mittels Konkurs zu vernichten. Mittelfristig ist der Ausgleich auch der volkswirtschaftlich günstigere Weg. In der Praxis sind heute die Sozialversicherungen die häufigsten Konkursantragsteller.

Quelle/Links